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   OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08   

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https://dejure.org/2008,10650
OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08 (https://dejure.org/2008,10650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2008 - 18 W 160/08 (https://dejure.org/2008,10650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 18 W 160/08 (https://dejure.org/2008,10650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 2 S 1 ZPO, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 2100 RVG, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3403 RVG, § 15 Abs 2 RVG
    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Gebühr des Prozessbevollmächtigten der Vorinstanz für die Beratung nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH durch den Prozessgegner

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2
    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Gegners einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Gegners einer Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05

    Anwaltsgebühren bei Einlegung und Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08
    Durch die Tätigkeit des Klägervertreters im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde entstanden gesonderte Anwaltskosten (siehe zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 4.5.2006, Az. III ZB 120/05; juris).

    Denn die Vorschrift des § 91 II S.1 ZPO nennt das Bestehen der Postulationsfähigkeit nicht als Voraussetzung einer Kostenerstattung (BGH, Beschluss vom 4.5.2006, Az.: III ZB 120/05; juris, Rd. 13 f).

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08
    Dies ist ihr unter Kostengesichtspunkten selbst dann gestattet, wenn erkennbar ist, dass das Rechtsmittel zunächst nur zu Fristwahrungszwecken eingelegt wird (BGH, Beschluss vom 17.12.2002, Az.: X ZB 9/02; juris, Rd. 11 f).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08
    Sie hat lediglich unter mehreren gleichrangigen Alternativen die kostengünstigste zu wählen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 23.3.2004, Az.: VIII ZB 145/03; juris, Rd. 27).
  • OLG Köln, 22.09.2016 - 17 W 234/16

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten

    "... Zwar ist der Hinweis ihrer Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich richtig, dass eine Beratung durch den Rechtsanwalt dahingehend, von der Mandatierung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltes für die gegnerische Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision [abzusehen,] grundsätzlich geeignet ist, eine 0, 8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3403 VV RVG auszulösen (KG AnwBl. 1998, 103 = KGR 1997, 238; OLG Frankfurt AGS 2009, 25 = OLGR 2009, 187; OLG Stuttgart AGS 2009, 220 = OLGR 2008, 732).
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